GESETZLICHE UND NORMATIVE GRUNDLAGEN - BRANDSCHUTZ
Allgemeines

Der Brandschutz ist - legistisch und im Bezug auf Richtlinien gesehen - eine Querschnittsmaterie. Bezüge finden sich in den unterschiedlichsten Rechtswerken, Normen, TRVB, etc., und aufgrund unterschiedlicher Betrachtungsweisen und Schutzziele sind die Regelungen (leider) nicht immer kongruent, müssen aber trotzdem in Relation zueinander gesetzt werden.
Auf dieser Sub-Site finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Regelwerke, die wir als Maßgabe für brandschutztechnische Planungen ansehen bzw. die hierfür verbindlich sind.
Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll nur die wesentlichsten Materien aufzeigen, nach denen zu planen ist. Wird von diesen abgewichen oder ein Projekt geplant, das sich nach den angeführten Bezugswerken nicht abhandeln lässt, dann empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die Beiziehung eines Brandschutztechnikers zur Planung.

Die Feuerwehr steht Ihnen anschließend gern zur Begutachtung Ihrer Planungen sowie zur endgültigen Festlegung fraglicher Planungsparameter zur Verfügung.
Wir ersuchen Sie in diesem Zusammenhang, zur Besprechung des Projektes auch eine Dokumentation mitzubringen, welche Regelwerke Sie zur Beurteilung Ihres Vorhabens herangezogen haben.

Die angeführten Richtlinien liegen z.T. in Form einer Zusammenstellung mehrerer Novellen (zu Gesetzen) oder in Folgeversionen zur Ursprungsversion (Normen und TRVB) vor. Die nachfolgende Auflistung verwendet überwiegend nur gebräuchliche Kurztitel. Gemeint sind jeweils die Regelwerke in ihrer geltenden Fassung



ArbeitnehmerInnenschutz:

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsmittelverordnung

Aufzüge:

ÖNORM EN 81-58: Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren (Aufzugstüren)

ÖNORM EN 81-72: Feuerwehraufzüge

ÖNORM EN 81-73: Brandfallsteuerung von Aufzügen

ÖNORM B 2473: Brandschutztechnische Maßnahmen bei Schachtzugängen von Aufzügen

TRVB A 150: Sicherheitsaufzüge für die Feuerwehr

Ausstattungsmaterialien:

ÖNORM A 3800: Brandverhalten von Materialien, ausgenommen Bauprodukte

ÖNORM B 3806: Brandverhalten von Ausstattungsmaterialien

Baulicher Brandschutz:

Bauordnung für Wien in der Fassung der Bautechniknovelle 2007

OIB-Richtlinien mit Erläuterungen (erhältlich beim Österreichischen Normungsinstitut)

ONR 22000: Brandschutz in Hochhäusern

MA 37 – B/13849/2005: Installations-Richtlinie (Wien), brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungsdurchführungen

ÖNORM EN 13501-Serie: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten

TRVB B 148: Feststellanlagen für Brandschutz- und Rauchabschlüsse

ÖNORM EN 2: Brandklassen

TRVB B 108: Baulicher Brandschutz - Brandabschnittsbildungen

ÖNORM H 6031: Einbau und Erprobung von Brandschutzklappen

Baustellen:

TRVB A 149: Brandschutz auf Baustellen

Bauarbeiterschutzverordnung

Barrierefreies Bauen

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGBl I 82/2005

ÖNORM B 1600-Serie: Barrierefreies Bauen, Planungsgrundsätze

Beherbergungsstätten und Hotels:

OIB-RL 2

Betriebsbrandschutz:

TRVB bv 104: Brandgefahren bei Heißarbeiten

TRVB O 117: Betrieblicher Brandschutz, Ausbildung

TRVB O 119: Betriebsbrandschutz, Organisation

TRVB O 120: Betriebsbrandschutz, Eigenkontrolle

Blitzschutz:

ÖVE/ÖNORM E 8049: Blitzschutz baulicher Anlagen

TRVB E 154: Blitzschutz

Brand- und Explosionsgefahren:

TRVB 101: Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährlichkeit

Brandfallsteuerungen:

TRVB S 151: Brandfallsteuerungen

ÖNORM EN 81-73: Brandfallsteuerung von Aufzügen

Brandmeldeanlagen:

TRVB S 123: Brandmeldeanlagen

Brandrauch:

ÖNORM H 6003: Lüftungstechn. Anlagen für Garagen

ÖNORM H 6027: Lüftungstechnische Anlagen, Feuerschutzabschlüsse auf Basis intumeszierender Materialien mit oder ohne mechaanischem/s Verschlusselement, Verwendung und Einbau

ÖNORM H 6029: Brandrauch-Absauganlagen

ÖNORM H 6031: Einbau und Erprobung von Brandschutzklappen

ÖNORM M 7620-Serie: Lüftungstechnische Anlagen

TRVB S 111: Rauchabzug für Stiegenhäuser

TRVB S 112: Druckbelüftungsanlagen

TRVB S 125: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Brandschutzkonzepte:

TRVB A 107: Brandschutzkonzepte, als Richtlinie für formale Mindestinhalte

Weiteres unter Brandschutzkonzepte

Brandschutzpläne:

TRVB O 121: Brandschutzpläne

Weiteres unter Brandschutzpläne

Büro- und Wohngebäude:

TRVB N 115: Brandschutz in Büro- und Wohnbauten, bauliche Maßnahmen

TRVB N 116: Brandschutz in Büro- und Wohnbauten, betriebliche Maßnahmen

Elektrotechnik:

Elektrotechnikgesetz mit Verordnungen

Elektroschutzverordnung

ÖVE/ÖNORM E 8001: Errichtung el. Anlagen.....

ÖVE/ÖNORM E 8002-Serie: Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen

ÖVE EN 7: Mindestanforderungen an Leitungsanlagen

ÖVE/ÖNORM EN 50200-Serie: Brandverhalten von Notstrom-Leitungen

ÖNORM DIN 4102 Teil 12: Funktionserhalt von el. Kabelanlagen

ÖVE/ÖNORM EN 60695-Serie: Prüfung zur Beurteilung der Brandgefahr von elektrotechnischen Erzeugnissen

ÖVE-ÖNORM E 8350: Bekämpfung von Bränden in el. Anlagen und in deren Nähe

Feuerpolizei:

Wr. Feuerpolizeigesetz und -verordnung

Feuerungsanlagen:

ÖNORM B 8200-Serie: Fänge

ÖNORM B 8250-Serie: Reinigungsverschlüsse

TRVB H 105: Feuerungsanlagen für Feste Brennstoffe

TRVB H 118: Automatische Holzfeuerungsanlagen

Wiener Kehrverordnung

Wiener Ölfeuerungsgesetz

Feuerwehrrecht:

Wr. Feuerwehrgesetz und -verordnung

Feuerwehrspezifische Definitionen:

ÖNORM F 1000

Feuerwehrzufahrten, -aufstellungs- und -bewegungsflächen:

TRVB F 134: Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Flüssigkeiten:

VbF: Verordnung über die Lagerung und Verarbeitung von brennbaren Flüssigkeiten in gew. Betriebsanlagen

Gase:

Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung

Flüssiggasverordnung

ÖNORM M 7323: Aufstellung ortsfester Druckbehälter zur Lagerung von Gasen

ÖVGW-TR Gas

LGBl. Technische Richtlinien für Niederdruck-Gasanlagen

VEXAT: Verordnung explosionsfähige Atmosphären

Garagen

Wr. Garagengesetz

TRVB N 106: Brandschutz in Mittel- und Großgaragen

Hochhaüser:

ONR 22000: Brandschutz in Hochhäusern

Kennzeichnungen:

Kennzeichnungsverordnung

ÖNORM F 2030: Kennzeichen für den Brandschutz

ÖNORM Z 1000: Sicherheitskennfarben und -kennzeichen

ÖNORM Z 1001: Kennzeichnung von Rohrleitungen nach deren Inhalt

Krankenanstalten und Pflegeheime

TRVB N 132: Krankenhäuser und Pflegeheime, bauliche Maßnahmen

TRVB N 133: Krankenanstalten, Pflege und Altenwohnheime, betriebliche Maßnahmen

Lagerung

TRVB C 141: Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien

TRVB N 142: Brandschutz in Lagern

VbF: Verordnung über die Lagerung und Verarbeitung von brennbaren Flüssigkeiten in gew. Betriebsanlagen

Wr. Reinhalteverordnung 2008

Löschanlagen:

ArbeitnehmerInnenschutzgesetzgebung

TRVB S 103: Funkenlöschanlagen für organische Späne und Stäube

TRVB S 122: Erweiterte automatische Löschhilfeanlagen

TRVB S 127: Sprinkleranlagen

TRVBS 140: CO2-Löschanlagen

TRVB S 152: Automatische Löschanlagen, gasförmige Sonderlöschmittel

Löschhilfe, Erste und Erweiterte

ÖNORM EN 3-Serie: Tragbare Feuerlöscher

ÖNORM EN 1869: Löschdecken

TRVB F 124: Erste und Erweiterte Löschhilfe

TRVB F 128: Steigleitungen und Wandhydranten

Löschwasserversorgung:

ÖNORM F 2010: Überflurhydranten für die Brandbekämpfung

TRVB F 137: Löschwasserversorgung

ÖBFV-RL VB 01: Löschwasserversorgung

"Notbeleuchtung":

ÖNORM EN 1838: Angewandte Lichttechnik, Notbeleuchtung

ÖVE EN 2 (ÖVE/ÖNORM E 8002)-Serie: Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen

TRVB E 102: Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung

Schulen:

OIB-RL 2

TRVB 130: Schulen, bauliche Maßnahmen

TRVB N 131: Schulen, betriebliche Maßnahmen

Veranstaltungsstätten:

OIB-RL 2

Wr. Kinogesetz

Wr. Veranstaltungsgesetz

Wr. Veranstaltungsstättengesetz

TRVB N 135: Veranstaltungsstätten, bauliche Maßnahmen

TRVB N 136: Veranstaltungsstätten, betriebliche Maßnahmen

Verkaufsstätten:

OIB-RL 2

TRVB N 138: Verkaufsstätten, bauliche Maßnahmen

TRVB N 140: Verkaufsstätten, Betriebsbrandschutz-Organisation



Bezugsstellen

Bundes- und Landesgesetzblätter und Verordnungen: Kommentierte Fassungen (empfehlenswert) in div. Fachbuchhandlungen, Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes Internet: http://www.ris.bka.gv.at/

ÖNORMEN, ÖVE/ÖNORMEN und ON-Regeln: Österreichisches Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1020 Wien, Internet: http://www.on-norm.at

TRVB und Richtlinien des ÖBFV: Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, Siebenbrunnengasse 21, 1050 Wien, Internet: http://www.bundesfeuerwehrverband.at



Ohne dass dies explizit erwähnt wird, gehen alle Regelungen und Überlegungen zum Brandschutz von jeweils einem einzigen, an einer Stelle punktförmig und ungewollt ausbrechenden Schadensfeuer aus. Dieser Grundsatz spielt bei Betrachtungen von Nicht-Gleichzeitigkeiten und Redundanzen eine große Rolle.
Die normativen und deskriptiven Regelungen zum Brandschutz stellen Mindesterfordernisse dar, vergleichbar einem Kraftfahrzeug, dass nur nach den Maßgaben des Kraftfahrgesetzes mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet ist, und es ist jedem Bauherrn oder Betreiber unbenommen, weitergehende Sicherheitsüberlegungen anzustellen und Sicherheitsmaßnahmen zu setzen.

Wenn höhere Risiken als das einfache, punktförmig ungewollt ausbrechende Schadensfeuer angenommen werden müssen, liegt die Verpflichtung, entsprechend weitergehende Sicherheitsmaßnahmen zu setzen, sogar beim Verantwortungsträger für das Objekt oder Projekt. Ein solch weitergehendes Sicherheitskonzept muss aber jedenfalls auch die Schutzziele der zitierten normativen oder deskriptiven Richtlinien abdecken.




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