FAQ - W

Wasserwerke

Siehe Löschwasserversorgung


Weihnachten

Siehe Christbaumbrände


Weisungsbefugnisse von Brandschutzpersonal


Kann Brandschutzpersonal den übrigen ArbeitnehmerInnen Anweisungen erteilen?

Dies kommt auf die betriebliche Organisationsform an. Falls es nämlich so vorgesehen ist, ist die unmittelbare Weisungsbefugnis in Brandschutzfragen gegeben.
Andernfalls müsste der Brandschutzbeauftragte seiner betrieblich vorgesetzten Stelle bekannt geben, welche Weiungen zur Wahrung eines sicheren zustandes een ArbeitnehmerInnen zu geben wären.

Anders stellt sich die Situation in einem Brandfall dar: Hier ist meist durch die Brandalarmordnung eine unmittelbare Weisungsbefugnis im Hinblick auf Fluchtmaßnahmen gegeben.


Wunschlaternen

Siehe Feuerwerk und Wunschlaternen


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