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Brandschutzpläne
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Allgemeines
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Für bestimmte Objekte ist ex lege, durch Behördenvorschreibung oder durch den Umstand, dass Brandschutzanlagen betrieben werden, die Erstellung von Brandschutzplänen vorgesehen.
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Zielsetzung von Brandschutzplänen
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Brandschutzpläne sollen einerseits den Einsatzkräften der Feuerwehr im Ernstfall die rasche Orientierung in einem Objekt und damit den raschen, gefahren- und schadensmindernden Einsatz erlauben. |
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Aber auch der Brandschutzbeauftragte kann im Zug der Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle mit Vorteil auf dieses Planwerk zurückgreifen. |
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Auch im Zug von Schulungen und Unterweisungen des Personals können die Pläne verwendet werden, um die brandschutz- und sicherheitstechnischen Strukturen eines Gebäudes zu verdeutlichen. |
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Brandschutzpläne können auch als Basis für die Erstellung von Fluchtweg-Orientierungsplänen herangezogen werden |
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Wer zeichnet Brandschutzpläne?
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Die Verpflichtung zur Erstellung von Brandschutzplänen trifft richtliniengemäß den Brandschutzbeauftragten und damit ggf. auch die Betriebsführung. Wer aber tatsächlich die Planzeichnungen anfertigt, ist für die vorgesehenen Verwendungszwecke ohne Bedeutung.
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Wie zeichnet man Brandschutzpläne?
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An sich ist die Zeichenmethode ohne Belang, aus Synergiegründen und wegen des Umstandes, dass in Plänen für die Feuerwehr die Tragbaren Feuerlöscher, Brandschutzklappen und Haltemagneten "ausgeblendet" sein müssen, wird die Verwendung eines EDV-gestützten Systems empfohlen (Tragbare Feuerlöscher, Brandschutzklappen und Haltemagneten auf eigenen Layern). |
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Als Regelwerk für die Erstellung von Brandschutzplänen gilt ausschließlich die TRVB O 121, Ausgabe 2004. |
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Die Pläne müssen lichtecht, farbecht und einigermaßen feuchtigkeitsbeständig sein. |
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Das Format darf A 3 nicht übersteigen. |
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Weitere Zeichenanweisungen finden Sie in der TRVB O 121. |
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Wann muss die FW die Brandschutzpläne vidieren?
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Wenn Sie von der Behörde vorgeschrieben wurden |
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Wenn Sie im Zug eines Anschlussverfahrens für eine Brandmeldeanlage angefertigt wurden |
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Wenn eine Parie bei der Feuerwehr deponiert werden soll |
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Wenn sich vidierte Pläne geändert haben, so sind die geänderten Pläne ebenfalls zur Vidierung vorzulegen |
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Wie geht die Vidierung vor sich?
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Eine beratende Begleitung bei der Erstellung der Pläne ist aufgrund der - im Verhältnis zu den anfallenden Plänen - geringen vorhandenen Ressourcen der Feuerwehr nicht möglich. |
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Üblicherweise sind uns Pläne, die soweit wie möglich der TRVB O 121 gemäß gezeichnet wurden, vorzulegen. Sie erhalten dann bei formal richtiger Ausfertigung eine Vidende, ansonsten ein Formular, in dem vermerkt ist, inwieweit die Pläne nachzubessern wären. |
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Besuchen sie also bitte mit einer Parie der (ausgedruckten) Planentwürfe nach vorheriger tel. Vereinbarung die für Sie örtlich zuständige Feuerwache. |
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Die Feuerwehr vidiert ausschließlich die formale Richtigkeit und prüft in keinem Fall die Übereinstimmung mit der tatsächlichen Örtlichkeit; diese liegt ausschließlich in der Verantwortung des Planzeichners. |
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Sektion 6, Hauptfeuerwache "Döbling" Würthgasse 5 1190 Wien Tel.: 368 76 66
Sektion 7, Hauptfeuerwache "Floridsdorf" Josef-Brazdovics-Straße 4 1210 Wien Tel.: 250 34
Sektion 8, Hauptfeuerwache "Donaustadt" Erzherzog-Karl-Straße 170 1220 Wien Tel.: 285 93 21
Sektion 5, Hauptfeuerwache "Hernals" Johann-Nepomuk-Berger-Platz 12 1170 Wien Tel.: 485 86 70
Sektion 4, Hauptfeuerwache "Mariahilf" Gumpendorfer Gürtel 2 1060 Wien Tel.: 5970300
Sektion 9, Hauptfeuerwache "Liesing" Siebenhirtenstraße 10 1230 Wien Tel.: 865 13 52
Sektion 3, Hauptfeuerwache "Favoriten" Sonnwendgasse 14 1100 Wien Tel.: 6046505
Sektion 2, Hauptfeuerwache "Leopoldstadt" Engerthstraße 216 A 1020 Wien Tel.: 728 50 96
Sektion 1, Zentralfeuerwache Am Hof 9, 1010 Wien Tel.: 531 - 99*
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Wieviele Planparien brauche ich?
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Eine Planparie muss beim Feuerwehrzugang verwahrt werden (z.B. im Schrank der BMA oder in einem Plankasten, der mit einer Untersperre des FW-Schlüsseltresor-Schlüssels oder mit dem Schlüssel für Druckknopfmelder versperrt und deutlich gemäß ÖNORM F 2030 gekennzeichnet ist) |
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Zumindest eine Parie möchte die Feuerwehr. Sprechen Sie hierüber aber mit Ihrer/Ihrem SachbearbeiterIn: Möglicherweise reicht auch ein Übersichtsplan für die Feuerwehr |
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Eine Parie brauchen Sie als Arbeitsparie |
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In weitläufigen Gebäuden wird eine Parie auf die bereichszuständigen Brandschutzwarte aufgeteilt werden müssen. |
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Möglicherweise muss auch eine Parie für das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument der Arbeitsstätte verwendet werden |
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Wie übergebe ich fertige BS-Pläne an die FW?
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Bei bedungenen oder gesetzlich oder durch Anlagenerrichtung vorgegebenen Plänen ist jedenfalls eine Planparie in "Papierform", gebunden und vidiert, an die örtlich zuständige Feuerwache zu übergeben. Dies kann anlässlich des "Vidierungsbesuchs" oder im Weg einer Postzusendung erfolgen.
Wir modernisieren unsere Einsatzmittel natürlich laufend und sind dabei, ein EDV-gestütztes Einsatzdatensystem GRISU zu erstellen, in das auch Objektdaten aufgenommen werden sollen. Deshalb ersuchen wir Sie auch um Übergabe der Pläne in Datenform, um diese dann im Einsatzfall auch auf diesem Weg abrufbar zu machen.
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Gesendet werden können Dateien von bereits in Verwendung stehenden Plänen und auch Dateien von neu erstellten Plänen. |
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Falls Erläuterungen notwendig sind, so schreiben Sie uns bitte Entsprechendes in den Text. |
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Schließen Sie die Planfiles als Attachements an. Bitte möglichst klein packen! |
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Bitte senden Sie Ihre Mails, insbesondere wenn es sich um größere Datenmengen handelt, nur während der normalen Bürozeiten |
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Datenmengen größer als 10 MB bitte nur nach vorheriger Kontaktnahme mit der Tel.-Nr.: ++43-(0)1- 25034 - 57391 senden! |
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Seitens der Feuerwehr werden selbstverständlich alle Bestimmungen des Datenschutzrechts, der Geheimhaltung und der Dienstverschwiegenheit beachtet |
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Das bevorzugte Datenformat wäre Adobe portable document format(PDF), 300 dpi, Originalgröße, mit eingebetteten Schriften und nach Möglichkeit als mehrseitiges Dokument, Deckblatt ist der Lageplan. Die Übergabe ist – nach Vereinbarung - allerdings auch in anderen Raster- und Vektorformaten möglich. |
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Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.
Zum Senden verwenden Sie bitte diesen Link:
mailto:klg@m68.magwien.gv.at
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