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Erklärung des Betreibers
Die Feuerwehren retten, löschen, bergen, schützen und beraten.
Durch diese Beratungstätigkeit werden wahrscheinlich mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt, als durch alle Einsatzdienstleistungen zusammen.
Bei immer komplexerer Brandschutztechnik in immer größeren Gebäuden, unter vielschichtigeren Gesetzesauflagen bei gleichzeitig auch verantwortungsvollerem Betriebsbrandschutz gibt es natürlich auch ein zunehmendes Bedürfnis nach Beratung - die mit den gleichen Ressourcen erledigt werden muss wie noch vor einigen Jahrzehnten.
Die Feuerwehr ist keine Behörde. Die Feuerwehr kann keine Genehmigungen erteilen.
Die Feuerwehr stellt jedoch für Behördenverfahren brandschutztechnische Amtssachverständige. Deswegen hat es sich auch als zielführend herausgestellt, dass Projekte mit der Feuerwehr besprochen werden.
Und auch im laufenden Betrieb, bei der ordentlichen Führung eines Hauses, gibt es vielerlei Angelegenheiten, bei denen die Abstimmung oder Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zielführend und notwendig ist.
Die Feuerwehr ist jedoch keine Behörde, sondern eine Einsatzorganisation, die mit der Bewältigung der Einsätze und Vor- und Nacharbeiten hierzu schon sehr gut ausgelastet ist. Deswegen sind wir oft nicht in der Lage, uns um sicherheitstechnische Fragen und Sorgen jedes einzelnen zu kümmern. Dazu gibt es nämlich fachzuständige Behörden: Baupüolizei, Feuerpolizei, Gewerbebehörde, etc. (siehe auf den folgenden Webseiten).
Aufgrund ihrer Einsatzerfahrungen, und weil sie als Gefahrenabwehrordganisation Eingriffsmöglichkeiten am Besten beurteilen kann, werden Feuerwehrmitarbeiter aber oft von den zuständigen Behörden als brandschutztechnische Spezialsachverständige zu Genehmigungsverhandlungen geladen. Und hier kann es schon sinnvoll sein, mit der Feuerwehr bereits vor der Genehmigungsverhandlung Kontakt aufzunehmen. Aber bitte nicht "allgemein", sondern mit konkreten Fragen, die in den vorhergehenden Vorbesprechungen mit anderen Behörden nicht geklärt werden konnten.
Diese Website wurde eingerichtet, um die Kontakte und Beratungstätigkeiten zu ordnen und effizienter zu machen. Wenn Sie unter Verwendung der jeweils vorhandenen Mailformulare den Kontakt bei einem Projekt oder im Hinblick auf eine Anfrage herstellen, so ist es uns aufgrund der von Ihnen übermittelten Daten schnell möglich, auf vielleicht bei uns vorhandene ältere Unterlagen zuzugreifen. Vieles läßt sich möglicherweise anhand der von Ihnen übermittelten Informationen schneller klären, und nicht zuletzt stellen die Mailformulare ja auch Checklisten dar, mit denen Sie für Ihre Planungen die im Vorschriftenwerk leider sehr verstreute Materie "Brandschutz" strukturieren können.
Bitte beachten Sie aber auch unser FAQ. Vielleicht finden Sie die Antworten auf Ihre Frage auch in dieser Informationssammlung. Wertvolle Hilfe bietet hier sicher das Suchfeld rechts oben auf der Seite. Durch Eingabe Ihres Suchbegriffs finden Sie schnell die auf dieser Site vorhandenen Informationen zum Suchthema.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam: Im Bezug auf Baugenehmigungen, Betriebsanlagengenehmigungen und vergleichbare Projekte ist die Feuerwehr keine Behörde, das heißt, sie kann keinerlei Genehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen. In solchen Belangen müssen Sie sich jedenfalls an die zuständige(n) Behörde(n) wenden. Wir können lediglich Sachverhalte klarstellen, die den unmittelbaren Feuerwehreinsatz betreffen.
Um eine effiziente Erledigung zu gewährleisten, wurden die Kontaktmöglichkeiten und Informationsseiten zur Feuerwehr in 4 Kategorien unterteilt:
Projekte : Wenn Sie im Behördenauftrag Details zur Schlagkraft der Feuerwehr Anleiterbarkeit von Bauwerken, etc., klären müssen, wenn Sie Detailfragen zur brandschutztechnischen Konzeption Ihres Projektes haben, oder wenn Sie ein Groß- oder Sonderprojekt vorstellen wollen.
Sie finden in dieser Rubrik Tipps zur Verfahrensabwicklung und Online-Formulare zur Kontaktnahme mit der Feuerwehr.
Rettungsmöglichkeiten der FW : Ergänzende Hinweise für die Planung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken, zur Anleiterbarkeit von Bauwerken, und zu Notwendigkeiten für die Feuerwehr zur Durchführung von Rettungseinsätzen
Brandschutzanlagen : In diesem Bereich der Website finden Sie Verfahrensanweisungen und Formulare im Hinblick auf Detailfestlegungen für Brandschutzanlagen sowie auf den Anschluss an das Brandmelde-Auswertesystem der Feuerwehr.
Betriebsbrandschutz : Für Brandschutzbeautragte, Betriebsfeuerwehren, das Procedere der Brandschutzplan-Vidierung.
Richtlinien : Wir bitten Sie an dieser Stelle auch um Verständnis, dass wir leider nur beschränkte Personalressourcen haben. Es ist uns beim besten Willen nicht möglich, mit unseren Kräften, die im Jahr "hauptberuflich" zu 33.000 Einsätzen ausfahren, jegliches Beratungsansuchen zu erledigen. Wir freuen uns sehr über die die Wertschätzung, die Sie uns dadurch entgegenbringen, dass Sie uns für einen in vielen Fragen kompetenten Ansprechpartner halten, sind aber beim besten Willen nicht in der Lage, jedes Ersuchen um Beratung zum Feuerlöscherkauf oder wegen einer "gemeinsamen Alarmübung" zu behandeln. Hinweise, wo Sie die entsprechenden Informationen und rechtsverbindlichen Regelungen finden, können Sie im Abschnitt Richtlinien finden.
FAQ (Frequently asked questions): Für das "tägliche Leben": Anfragen und Festlegungen im Hinblick auf Feuerwehrzufahrten, -aufstellungs- und -bewegungsflächen, Löschwasserversorgung, Sperrsysteme, etc., insbesondere bei bereits bestehenden Betrieben, wenn hierfür keine Dolumentation und keine Bescheide vorliegen.
Die jeweils zuständigen Dienststellen sowie Hinweise zu den Verfahren unter Behörden . Bitte informieren Sie sich auch über den Inhalt bestehender Richtlinien, bevor Sie eine Anfrage stellen.
Falls Sie Mitteilungen oder Anfragen zum Thema Betriebsbrandschutz haben, verwenden Sie bitte den entsprechenden Link.
Wenn Sie Informationen über die Einsatzorganisation der Magistratsabteilung 68, Feuerwehr und Katastrophenschutz Wien, suchen, dann folgen Sie bitte dem Link http://www.wien.gv.at/feuerwehr
Wir danken für Ihr Interesse am Vorbeugenden Brandschutz und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Dipl.-Ing. Christian Wagner
Oberbrandrat Hauptinspektion
Vorbeugender Brandschutz,
Inspektionsrauchfangkehrer und
Gebäudemanagement
Letzte Änderung am Donnerstag, 10. September 2009 um 12:58:34 Uhr.