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Projekte - Gesamtplanungen


Unter diesem Arbeitstitel verstehen wir an dieser Stelle die Planung und Errichtung bzw. Sanierung von Objekten oder Anlagen sowie Vorgangsweisen im Zug behördlicher Genehmigungsverfahren.

Die technische Verwaltungsgesetzgebung über Brandschutzmaßnahmen findet sich aufgrund der föderalistischen österreichischen Bundesverfassung in leider sehr vielen und unterschiedlichen Gesetzesmaterien, sodass auch unterschiedliche Behörden und Verfahrensläufe zum Zug kommen. Dazu kommen noch eine Vielzahl von nationalen und EU-Richtlinien wie Normen, TRVB und ÖNORM/ÖVE-Vorschriften. Siehe dazu auch den Abschnitt Richtlinien und FAQ (Frequently asked Questions) auf unserer Website.

Üblicherweise ist jedenfalls eine Baugenehmigung erforderlich, und je nach Nutzung sind auch behördliche Genehmigungsverfahren nach unterschiedlichster Bezugslegislatur - z.B. dem Gewerberecht, dem ArbeitnehmerInnenschutzrecht (meist in andere Verfahren eingebunden), dem Abfallwirtschaftsgesetz, Veranstaltungs- und Veranstaltungsstättengesetzen, etc., notwendig.

Zu beachten sind folgende Sachverhalte:

Projekte und die Feuerwehr

Die Feuerwehren sind primär Einsatzorganisationen.
Aufgrund ihrer Einsatzerfahrungen stellen die Feuerwehren aber auch brandschutztechnische Amtssachverständige in Behördenverfahren. Dabei werden sie von Behördenseite zur Beurteilung von konkreter einsatzbezogener Fragen nach Anleiterbarkeit, Schlagkraft etc und die dahingehenden Konzepte des Planers herangezogen.

Aus diesem Grund kann es zielführend sein, solche Fragen bereits vor Einreichung mit der Feuerwehr abzuklären. Hierfür gelten aber die folgenden Regeln:


Zur Kontaktaufnahme klicken Sie bitte auf die Symbolfläche "Vorbesprechung mit der Feuerwehr oder auf den folgenden Link: Kontakt Projekte

Aufrechterhaltung der "sicheren" Zustandes

Um zu verhindern, dass die späteren Nutzer des Objekts in Unkenntnis der Planung die getroffenen Brandschutzmaßnahmen außer Kraft setzen oder beeinträchtigen (z.B. interne Umbauten, mangelnde Schneeräumung von FW-Zufahrten, Bepflanzung oder Verparkung von Feuerwehrflächen, Änderung von Fenstern oder Balkonen, Entfernung von automatischen Türschließern, etc.), sind die getroffenen Maßnahmen in der behördlich genehmigten Form zu beschreiben und planlich (z.b. durch systematische Pläne oder auch auf Brandschutzplänen) zu dokumentieren.
Diese Dokumentation ist den Einreichunterlagen beizugeben und in Gleichschrift an den Benutzer bzw. Betreiber des Gebäudes oder der Anlage zu übergeben.
Ferner sind dem späteren Benutzer bzw. Betreiber auch alle Unterlagen zu übergeben, die von Relevanz für den Betrieb von Brandschutzanlagen, etc., sind.