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Brandschutzanlagen

Errichtung von Brandschutzanlagen

Unter "Brandschutzanlagen" versteht man orstfeste Einrichtungen, die im Brandfall üblicherweise automatisch (brandfallgesteuert) in Betrieb gehen und damit die Sicherheit in einem Objekt oder einer Anlage erhöhen.

Brandschutzanlagen werden - als Ergänzung des rein baulichen und betrieblichen Brandschutzes - dann konzeptionell eingesetzt, wenn das Risiko in einem Objekt oder einer Anlage das akzeptierte Maß übersteigt.
Brandschutzanlagen werden aber auch oft aus eigenen Schutzinteressen errichtet.

Zu den Brandschutzanlagen gehören z.B. Brandmeldeanlagen, Anlagen zur Rauchkontrolle in Gebäuden, ortsfeste Löschanlagen und brandfallgesteuerte Einrichtungen.

Allfällige Interpretationen der Errichtungsvorschriften für das jeweilige Projekt sind mit der für die Abnahme herangezogenen Prüf- und Überwachungsstelle durchzuführen.
Die Feuerwehr kann in diese Abläufe nicht eingreifen, da eine positive Abnahme nach den geltenden Richtlinien ja auch Grundlage der behördlichen Würdigung einer solchen Anlage und der Versicherbarkeit eines dermaßen geschützten Objekts ist.

Dennoch hat wird die Feuerwehr bei einigen Details in die Planung einbezogen werden müssen:

Errichtung von Brandschutzanlagen, Verfahren

Klärungen mit der Feuerwehr erfolgen in der zuständigen Brandschutzsektion:


Zur Kontaktaufnahme klicken Sie bitte auf das Sinnbild "FW-Themen" oder auf diesen Link Kontakt Brandschutzanlagen.

Betrieb von Brandschutzanlagen

Beachten Sie bitte, dass in den Errichtungs- und Betriebsrichtlinien für Brandschutzanlagen sowie in den Anschlussverträgen mit der Feuerwehr Instandhaltungs- und Revisionsvorschriften enthalten sind.
Betreiben Sie eine Brandschutzanlage außerhalb der für den Betrieb festgelegten Rahmenbedingungen oder vernachlässigen Sie die Instandhaltung und Revision, so hat dies in der Regel Rechtsfolgen:

Abschaltung von Brandschutzanlagen

Sofern Sie aus zwingenden Gründen Brandschutzanlagen außer Betrieb nehmen müssen, sind dabei die Festlegungen einzuhalten, die in den jeweiligen Errichtungs- und Betriebsrichtlinien festgehalten sind.
Üblicherweise sind das:

Die Feuerwehr der Stadt Wien ersucht um Verständigung in all denjenigen Fällen, in denen Maßnahmen gesetzt werden, die einen Feuerwehreinsatz nachhaltig beeinflussen können, also

Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall die örtlich für Sie zuständige Hauptfeuerwache:
Kontakt Brandschutzanlagen

Betrieb und Instandhaltung von Brandschutzanlagen

Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Brandschutzanlagen sowie für deren Instandhaltung (Prüfung, Wartung und Instandsetzung) von Brandschutzanlagen besteht im Regelfall aus drei Komponenten:

Bitte sorgen Sie für eine einwandfrei funktionierende Brandschutzanlage.
Sie ersparen sich und uns viel Ärger und auch Kosten für Ausrückungen der Feuerwehr zu Fehlauslösungen.