FAQ - S
Hauseingangstüren
Sperrsysteme für die Feuerwehr
Abschrankungen, Poller:
Hier können entweder Vorhängeschlösser verwendet werden, bei denen der Sperrbügel allerdings nicht mehr als 6 mm Durchmesser haben sollte, weil diese Schlösser im Bedarfsfall von der Feuerwehr abgezwickt würden. Schadenersatz gibt´s bei einem Einsatz dafür keinen.
Möglich ist auch die Verwendung von Dreikantsperren (Achtung - Wiener Dreikant! Es sind auch "Importpoller" im Umlauf, auf die die Dreikante der Wr. Feuerwehr nichjt passen).
Möglich ist auch die Verwendung von Einbauzylindern mit der Sperre oder einer Untersperre WEZ 2000 (Wiener Einheitszylinder 2000). Die Einbauzylinder (im Fall von Untersperren auch die Schlüssel) sind direkt bei der Firma EVVA, Herrn Stöckl, Tel.: 0676 7571140. E-Mail mailto:n.stoeckl@evva.com bzw. http://www.evva.at zu beziehen. Die Ausgabe von Hauptschlüsseln ist durch die Magistratsabteilung 54, Tel. 01/4000 - 54000 bzw. mailto:post@m54.magwien.gv.at zu genehigen, wobei die Genehmigung normalerweise nur für Behörden und öffentliche Dienststellen erteilt wird.
Eingebaute Schlosszylinder wären durch einen umlaufenden gelben Farbring mit einer Ringbreite von etwa 2 cm zu kennzeichnen.
Möglich ist auch die Verwendung von Untersperren zu Feuerwehr-Schlüsselsafeschlössern, erhältlich bei der Firma EVVA. Solche Schlosszylinder wären durch einen umlaufenden roten Farbring mit einer Ringbreite von etwa 2 cm zu kennzeichnen.
Bitte achten Sie bei Abschrankungen und Pollern auch immer auf die Leichtgängigkeit dieser Einrichtungen. Insbesondere bei Pollern haben wir die Erfahrung machen müssen, dass diese durch Verschlammung und Versandung der unterirdischen Teile im Lauf der Zeit unbenutzbar werden.
Die Verwendung anderer Sperren, insbesondere das Ansinnen, der Feuerwehr Spezialschlüssel übergeben zu wollen, sind unzulässig, da wir nicht gewährleisten können, dass immer die selben Einsatzkräfte zu einer Einsatzstelle entsendet werden.
Absperrprojekte müssen generell immer mit der Feuerwehr besprochen werden, da sie in der Regel die Personensicherheit betreffen.
Gebäudezugänge:
Es gelten an sich die gleichen Gesichtspunkte wie bei Abschrankungen und Pollern, wobei aus praktischen Gründen kaum Vorhängeschlösser oder Dreikantsperren zum Einsatz kommen werden.
Sofern ein Gebäude über eine automatische Brandmeldeanlage verfügt, wird von uns ein Feuerwehr-Schlüsselsafe gefordert, in dem dann ei n Zentralschlüssel für das Objekt verwahrt sein muss.
Fenstersperren:
Wir erleben zusehends, dass Fenster mit schlüsselsperrbaren Öffnungsbegrenzern oder sogar Sperren versehen werden.
Da das Lüften über Fenster zu den notwendigsten Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr gehört, muss im Ernstfall zumindest ein solcher "Fensterschlüssel" für uns erreichbar sein. Ein solcher kann im Feuerwehr-Schlüsselsafe oder auch z.B. im Plankasten für die Brandschutzpläne bereit gehalten werden. Voraussetzung wäre natürlich, dass die Fenstersperren objektweit mit dem gleichen Schlüssel sperrbar sind.
Wechsel von Schlüsseln in Feuerwehr-Schlüsselsafes:
Wir bekommen oft Anrufe, wir mögen doch einen Schlüsselsafe zum Zweck des Schlüsseltauschs aufsperren. Abgesehen von dem Umstand, dass eine Terminvereinbarung bei unserer Einsatztätigkeit erfahrungsgemäß schwierig ist, wird auch ein Schlüsseltausch nur in den seltensten Fällen möglich sein. Die Schlüssel werden im Schlüsselsafe noch in einem Halbzylinder gesichert. "Neuer Schlüssel" bedeutet "neuer Halbzylinder", und dieser kann in erster Linie vom Lieferanten des Schlüsselsafes getausch werden.
Wenden Sie sich also bitte an diesen Lieferanten.
Swimming-Pool
Zur Anfrage, ob Swimming-Pools mit Hydrantenwasser gefüllt werden dürfen:
Wir nehmen an, ja, sofern Sie dies mit der MA 31 vereinbaren. Außer zur Brandbekämpfung ist das einem Hydranten entnommene Wasser mit der MA 31 zu verrechnen.
Zur Frage, ob es Sinn macht, in einem Penthouse den Swimming-Pool auch als Löschwasserbecken vorzusehen:
Für die Feuerwehr nicht, da sie mit ihren Löschfahrzeugen dort kein Wasser entnehmen kann.
Für den Nutzer nicht sehr viel bei der Brandbekämpfung, da er mit Kübeln schöpfen müsste.
Steuerlich vielleicht schon.