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FAQ - E

Ethanol

Nahezu farblose Ethanolflamme

Ethanol, auch Äthanol, ist eine farblose, leicht entzündliche Flüssigkeit, die im allgemeinen Sprachgebrauch nur mit Alkohol, dem Namen seiner chemischen Substanzklasse, bezeichnet wird. Ältere Bezeichnungen sind Weingeist und Spiritus
Bekannt ist Ethanol vor allem als Trinkalkohol und als wichtiges organisches Lösungsmittel, eine Grundchemikalie in der Industrie und ein Desinfektionsmittel.
Eine der technischen Hauptverwendungen von Ethanol ist die Nutzung als Biokraftstoff, als so genanntes Bioethanol; beispielsweise enthält Ethanol-Kraftstoff E85 85-Vol% Ethanol.

Ethanol ist in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar, hat eine Siedepunkt von 78 Grad C und einen Flammpunkt von 12 Grad C.
Die Züntemperatur beträgt etwa 425 Grad C, die Zündgrenzen liegen zwischen 3,4 und 15 Volumxsprozenten.
Damit ist Ethanil eine wassrmischbare Flüssigkeit der Gefahrenklasse I.

Ethanol brennt mit schwach leuchtender Flamme und ohne sichtbare Rauch- oder Rußbildung ab.

Ethanolkamine

Solche "Geräte" sind -rechtlich gesehen - weder Feuerstätten noch Maschinen oder sonstwie rechtlich klar zuordenbar. "Erfindungen" eben, aber gefährliche:

Die Gefahrenpotenziale liegen in folgenden Sachverhalten:

Die Verbrennungsabgase werden unmittelbar in den Raum abgegeben und nicht kontrolloiert abgeleitet. Dies könnte - zugegebenermaßen nur unter Extrembedingungen - zu CO-Unfällen führen.

Aufstellungsort und Aufstellungsart sind nicht besonders geregelt.
Daraus ergeben sich Brandgefahren bei ev. ungünstigem Umfeld der Flamme, und Gefahren, dass diese Gerätschaften umgestoßen werden können (Kinder, Haustiere, Unachtsamkeit...), und dass dadurch ein Brand entsteht.

Gefahren beim Nachfüllen dieser Geräte: Obwohl der Brennstoff Ethanol (Gefahrenklasse B 1) oder Isopropylalkohol zur Gefahrenklasse B 2 gemäß VbF gehört, bilden sich beim Einfüllen in den heißen Brenner doch Dämpfe, die z.B. an benachbarten Flammen oder heißen Teilen zünden können.

Wohnungsschaden mit zwei Schwerverletzten

Die Folgen einer "Rückzündung" beim "Nachtanken" eines Ethanolkamins

Unsere Empfehlung: Nicht verwenden


Evakuierungsübungen, Teilnahme der Feuerwehr

In Wien gibt es tausende Betriebe, hunderte Schulen und sonstige "besondere" Einrichtungen - von der U-Bahn über das Krankenhaus bis zum Biotechniklabor, darunter auch durchaus welche mit erhöhtem Risiko.
Aus der Arbeitsstättenverordnung und der TRVB O 119 ist gefordert, jährlich "Alarmübungen" durchzuführen, dass sind Unterweisungen, bei denen die Bedeutung der Alarmzeichen und das nachfolgend richtige Verhalten erklärt und anschließend geübt werden, und natürlich wäre eine solche Übung einprägsamer, wären auch Kräfte der Feuerwehr dabei.

Aufgrund unserer beschränkten Ressourcen ist es uns aber leider beim besten Willen nicht möglich, die gesamtzahl aller Objekte, die wir beschützen sollen, auch zu beüben. Und obwohl dies von der Öffentlichkeit vielleicht nicht so wahrgenommen wird, führen wir doch häufig und umfassend Übungen an Objekten durch. Natürlich nicht an jedem, sondern an denen, die wir eben für solche mit erhöhtem Risiko halten. Wir müssen ja auch bereit für tatsächliche Einsätze sein.

Daher müssen wir auf den Einsatz und die Fachkundigkeit des Brandschutzpersonals vertrauen, und unseres Wissens wird bei der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sehr wohl gelehrt, wie eine solche Evakuierungsübung auch ohne Mithilfe der Feuerwehr erfolgreich durchgeführt werden kann und sollte.

Soweit wir wissen, bieten Ausbildungsstellen für Brandschutzpersonal aber auch an, mit feuerwehrähnlichem Equipment solche übungen zu betreuen und unterstützen, muit begleitenden Löscherübungen etc. Angesichts unsere beschränkten Ressourcen müssen wir Sie leider unter dem Link Brandschutzpersonal auf die Suche nach einem Anbieter schicken. Sorry!