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Im Nachfolgenden geben wir Ihnen Informationen zum Anschaltverfahren für private Brandmeldeanlagen an das Brandmelde-Auswertesystem der Berufsfeuerwehr Wien. Zum Bezug der hier genannten Unterlagen und Formulare wenden Sie sich bitte an die Nachrichtenbauabteilung, Tel.: 0043 - (0)1 - 531 99 - 0
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Eine automatische Brandschutz- bzw. Brandmeldeanlage ist eine Sicherheitsanlage und ist als ein technisch hochwertiges Gut anzusehen. Für den Brandschutz bedeutet das Vorhandensein einer automatischen Brandmeldeanlage, dass in dem überwachten Objekt eine Brandfrüherkennung gewährleistet ist, d.h. ein eventuell entstehender Brand wird bereits in seiner unmittelbaren Anfangsphase entdeckt und gemeldet. Zum klaglosen Betrieb der Brandmeldeanlage bedarf es aber auch einer funktionierenden Brandschutzorganisation in Ihrem Hause, so ist z.B. ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen und ausbilden zu lassen. Weiters muss während der üblichen Betriebszeiten mit der Bedienung der Brandmeldeanlage vertrautes Personal anwesend sein. Außerhalb der Betriebszeit muss im Bedarfsfall, z.B. bei Bränden oder bei Störungen in der Brandmeldeanlage, ein handlungsbefugter Vertreter Ihres Objekts für die Feuerwehr erreichbar sein. Zu diesem Zweck können Sie uns bis zu sechs Personen und deren Telefonnummern bekannt geben. Unter gewissen Umständen kann überdies Personal für einen Interventionsdienst notwendig sein (siehe Anhang E). Die Verbindung von geschultem Personal und der automatischen Weiterleitung der Alarmmeldung an die örtlich zuständige Feuerwehr stellt sicher, dass rechtzeitig Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden können und sich dadurch im Brandfall der Schaden in Grenzen halten wird. In Wien erfolgt die Alarmübertragung zur Feuerwehr über den "Telemetrie und Sicherheitsdienst" (TUS) der Telekom Austria. Dieses System bedient sich bereits vorhandener Telefonleitungen, um die Meldungen sicher und verlässlich vom Teilnehmer zur Feuerwehr zu übertragen. Was die Realisierung Ihres Vorhabens betrifft, sind für die Errichtung der Brandmeldeanlage und den Betrieb des Notrufanschlusses einige Dienststellen bzw. Firmen zuständig (siehe Anhang B Adressverzeichnis).
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Voraussetzungen einer Anschaltung Die Brandschutzanlage hat der TRVB S 123 und der TRVB S 114 (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz sind beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (Anhang B Adressverzeichnis) erhältlich) in der zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung gültigen Fassung zu entsprechen, wobei eventuell zusätzlich geforderte oder erlassene Maßnahmen im Anschaltevertrag geregelt sind. Zur Anschaltung gelangen grundsätzlich nur Anlagen, bei denen der Zeitzaum zwischen Fertigstellung der Anlage und der Zustellung des vollständig ausgefüllten Antrags auf Anschaltung (Anhang F) maximal ein Jahr beträgt. Sofern während dieses Zeitraums keine maßgeblichen Änderungen in den obig erwähnten TRVBs und dem Anschaltevertrag der MA 68 in Kraft treten, kann der Zeitraum auch überschritten werden. Treten maßgebliche Änderungen in technischer und/oder organisatorischer Hinsicht in Kraft, kann nach Überschreiten der Einjahresfrist eine Anschaltung seitens der MA 68 abgelehnt werden bzw. Änderungen in Entsprechung der geänderten Richtlinien verlangt werden.
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Vollständig ausgefüllter Antrag auf Anschaltung an die Empfangszentrale der Feuerwehr (Anhang F) |
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Zwei unterzeichnete Anschalteverträge (Anhang A) (Ein Vertrag wird gegengezeichnet und zurück gesendet, der zweite verbleibt bei der MA 68) |
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Kopie eines positiven Überwachungsberichtes einer akkreditierten Prüf- oder Überwachungsstelle (Achtung - hierzu benötigen Sie einen von der örtl. Feuerwehr vidierten Brandschutzplan. Zur Vidierung nehmen Sie bitte ein Anschaltvertragsformular mit - Fesrlegung der zu alarmierenden Kräfte) |
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Kopie des Kurszeugnis des/der Brandschutzbeauftragten |
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Sobald die geforderten Unterlagen vollständig der MA 68 zugestellt worden sind, wird dem Antrag stattgegeben und es erfolgt eine schriftliche Verständigung an den Antragsteller. Mit dieser Verständigung wird auch ein von der MA 68 unterzeichneter Anschaltevertrag zugestellt und der Termin der endgültigen Anschaltung bekannt gegeben. Zeitgleich werden alle notwendigen Daten in das Einsatzleit- und Alarmierungssystem der MA 68 eingegeben. Fehlen beim Antrag auf Anschaltung systemnotwendige Daten bzw. geforderte Bestätigungen werden die Anschaltunterlagen an den Absender mit einem entsprechenden Begleitschreiben retourniert.
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Zum vereinbarten Anschalttermin kontaktieren Sie bzw. die beauftragte Fachfirma die Feuerwehr – Nachrichtenzentrale unter der Telefonnummer 53 199-0. Nach mündlicher Absprache werden dann alle zu übertragenden Meldungen (Alarm, Ruhe, Anlagenstörung) der Brandmeldeanlage simuliert und gegenseitig bestätigt. Bei positivem Probebetrieb bleibt der Alarmsender aufgeschalten – die übertragenen Daten werden ausgewertet und im Einsatzleitsystem der MA 68 verarbeitet. Im Falle einer Alarmübertragung wird die Feuerwehr tätig. Treten im Zuge des Probebetriebs aller zu übertragender Meldungen gravierende Fehler auf, muß der Alarmsender abgeschaltet werden und nach Behebung der Mängel ein neuer Anschalttermin vereinbart werden. Hinweis: Die MA 68 behält sich das Recht vor, bei der Anschaltung vor Ort anwesend zu sein.
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Planung Es wird empfohlen, bereits in der Planungsphase noch vor Auftragsvergabe an eine Errichterfirma eine von Ihnen wählbare akkreditierte Prüf- oder Überwachungsstelle mit einzubinden. Dadurch werden eventuelle nachträgliche Umbauten hintan gehalten.
Errichtung der Brandschutzanlage Kontaktaufnahme mit einem BMA-Hersteller (Errichterfirma) Im Anhang B finden Sie eine nach Postleitzahl gereihte Liste der Hersteller von typgeprüften und zugelassenen Brandmeldeanlagen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Installationsorte Die Installationsorte der notwendigen Einrichtungen wie Blitzleuchte, Schlüsselsafe, Brandmelderzentrale, Feuerwehrbedienfeld sind generell beim Hauptzugang des Objektes bzw. beim Hauptangriffsweg der Feuerwehr zu situieren (siehe dazu auch TRVB S 123). Dieser Umstand ist den akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen, den namhaften Herstellerfirmen und Errichterfirmen bekannt. Um spätere Unzulänglichkeiten im Vorfeld auszuschließen, wird hier nochmals auf die Installationsorte hingewiesen, um im Alarmfall einen raschen Einsatz der Feuerwehr gewährleisten zu können. Blitzleuchte Die Blitzleuchte muß von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein, um eine zielgenaue Zufahrt der Einsatzkräfte gewährleisten zu können. Im unmittelbaren Bereich der Blitzleuchte muß sich der Schlüsselsafe befinden. •
Schlüsselsafe Falls keine ständig besetzte Stelle im Objekt vorhanden ist, welche über einen Generalschlüssel verfügt, ist ein Schlüsselsafe im unmittelbaren Bereich des Hauptzuganges zu errichten. In diesem ist ein Generalschlüssel für das Objekt zu hinterlegen. Falls es aus organisatorischen Gründen für den Betreiber nicht möglich ist, ein Generalschlüsselsystem zu errichten, können bis zu maximal vier verschiedene Schlüssel im Safe hinterlegt werden, durch die dann alle überwachten Bereiche der BMA zugänglich sein müssen. Durch eine entsprechende Kennzeichnung der Schlüssel (Anhängerschild mit Beschriftung des Brandabschnittes, der Firmenzugehörigkeit, 7. bis 12. Obergeschoß o.ä.) muss eine Eingrenzung des Schließbereichs für jeden einzelnen Schlüssel möglich sein. Anmerkung: Bei mehr als 4 Schlüsseln ist bei der BMZ ein Multischlüsselsafe zu installieren.
Brandmelderzentrale Die BMZ ist nach Möglichkeit im unmittelbaren Eingangsbereich (Feuerwehr - Angriffsweg) bzw. in einem angrenzenden Raum zu installieren. Der Weg zur BMZ bzw. der Raum ist dauerhaft zu beschriften. Falls eine solche Situierung aus technischen und/oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist, ist in diesem Bereich zumindest das Feuerwehrbedienfeld und ein Feuerwehr-Plankasten (Bedienungsgruppenverzeichnis, Steuerverzeichnis, Brandschutzpläne) notwendig.
Objekte mit mehreren Zugängen - Mehrkriteriensender Verfügt ein Objekt über mehrere Zugänge, wird ein hierarchisches Brandmeldesystem mit mehreren Zentralenstandorten installiert und/oder wird ein Mehrkriteriensender errichtet, sind die oben beschriebenen Installationsorte einvernehmlich mit der örtlich zuständigen Sektionsleitung der Feuerwehr zu vereinbaren und im Anhang F „Antrag auf Anschaltung an die Empfangszentrale der Feuerwehr“ bekannt zu geben.
Beantragen des TUS-Anschlusses beim Systembetreiber Hierbei ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Systembetreiber abzuschließen.
Brandschutzpläne Die Brandschutzpläne werden in der zuständigen Hauptfeuerwache von der Sektionsleitung auf formale Richtigkeit überprüft und vidiert. Eine Bestätigung der Sektionsleitung hiezu erfolgt am Antrag auf Anschaltung (Anhang F – Punkt 15). Die für das gegenständliche Objekt zuständige Hauptfeuerwache können Sie unter Angabe der Adresse des Objekts unter Tel.: (01) 53 199 0 erfragen. Anmerkung: Brandschutzpläne sind gemäß TRVB O 121 auszuführen und sind nicht mit den Meldergruppenplänen, die von den Brandmelderanlagen-Errichtern geliefert werden, ident. Sie sind meist extra zu beauftragen (Architekt oder Brandmelderanlagen - Errichter). Die Adressen der einzelnen Hauptfeuerwachen sind dem Anhang B zu entnehmen.
Betriebliche Maßnahmen - Ausbildung des Brandschutzbeauftragten Der Brandschutzbeauftragte (BSB) hat die Verantwortung für alle Belange in Hinblick auf den Organisatorischen Betriebsbrandschutz und muss eine Ausbildung besitzen – seit 2000-12-01 wird die Ausbildung durch die TRVB O 117 geregelt. Adressen von Ausbildungsinstitutionen siehe Anhang B. Aufgrund von Wartezeiten wird empfohlen, möglichst frühzeitig Kursplätze zu belegen, da ein ausgebildeter BSB für eine Anschaltung der Brandschutzanlage an die Feuerwehr Voraussetzung ist.
Informationen bezüglich Interventionsschaltung siehe auch Anhang E.
Eigenkontrolle Wir ersuchen Sie eingehendst, alle Erfordernisse gemäß der Checkliste (siehe Anhang C) zu überprüfen. Sind alle Unterlagen vollständig wird der Antrag auf Anschaltung so schnell wie möglich bestätigt.
Änderungsmeldungen Treten Änderungen während des zukünftigen Betriebs der Brandschutzanlage Ihrerseits bezüglich der Stammdaten der Brandschutzanlage, der Betriebsart oder des Brandschutzpersonals auf, ersuchen wir um Bekanntgabe mittels den Formularen Anhang G, Anhang H und Anhang I. Die MA 68 hofft, Ihnen mit dieser Informationsmappe eine Hilfestellung gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Nachrichtenbauabteilung gerne zur Verfügung.
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Druckbare Version
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