Kontakt Betriebsbrandschutz
Ansprechpartner bei der Feuerwehr
Ihren Ansprechpartner im Hinblick auf betriebliche Brandschutzmaßnahmen finden Sie in der Hauptfeuerwache der für Sie zuständigen Brandschutzsektion.
Die Feuerwehr kann Sie allerdings kaum bei Ihren Tätigkeiten als Brandschutzbeauftragte(r) unterstützten oder innerbetriebliche Meinungsverschiedenheiten klären und ist auch keine Behörde, die Vorschreibungen machen oder exekutieren könnte. Im Hinblick auf unsere beschränkten Ressourcen können wir Ihnen auch nicht die Möglichkeit gemeeinsamer Übungen anbieten.
Wir sind aber gern bereit, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Dies wird wahrscheinlich in erster Linie die "Kalkulation" und Organisation der Zusammenarbeit bei tatsächlichen Feuerwehreinsätzen in Ihrem Wirkungsbereich betreffen.
Sehen Sie aber bitte vorher auf unserer Subsite nach. Sofern Sie denken, Ihr "Problem" könnte von allgemeinem Interesse sein, so stellen Sie bitte im dortigen Forum eine Anfrage, damit aus der Beantwortung auch Ihre Mit-BrandschützerInnen in anderen Betrieben profitieren können. Beim Auffinden von Themen hilft Ihnen auch die integrierte Volltext-Suchfunktion dieser Website (links oben).
Die Grenzen dieser Brandschutzsektionen richten sich nach den Anfahrtszeiten der dort stationierten Löschkräfte, treffen also leider nicht mit den Bezirksgrenzen zusammen.
Grob dargestellt verlaufen die Sektionsgrenzen wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt.
Um eine richtige Weiterleitung Ihrer Anfrage zu gewährleisten, klicken Sie bitte unbedingt in das Sektionsgebiet (Farbfläche), in dem Ihr Objekt oder Ihre Anlage liegt.
Falls die örtliche Zuordnung fraglich erscheint, können Sie unter ++43 - (0)1 - 53199 Rückfrage halten, im Ausrückebereich welcher Hauptfeuerwache Ihr Objekt liegt.
1190 Wien
Tel.: 368 76 66
1210 Wien
Tel.: 250 34
1220 Wien
Tel.: 285 93 21
1170 Wien
Tel.: 485 86 70
1060 Wien
Tel.: 5970300
1230 Wien
Tel.: 865 13 52
1100 Wien
Tel.: 604 65 05
1020 Wien
Tel.: 728 50 96
1010 Wien
Tel.: 531 - 99*

Falls Sie einen Ansprechpartner für einen Sonderbetrieb suchen, so klicken Sie bitte auf den unterstrichenen Link.
Als Sonderbetrieb gelten bei der MA 68:
- Abfallbehandlungsanlagen
- Biologische und chemische Labors
- Gefahrgeneigte Betriebsanlagen
- Gefahrengutspeditionen
- Hochhäuser
- Infrastruktureinrichtungen für die öffentliche Versorgung
- Krankenanstalten, Pflege- und Altenwohnheime
- Veranstaltungsstätten
- etc.
